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Referentenentwurf zum Schulgesetz geändert - Wie wird Integration künftig aussehen?

"Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert. Die Föderung kann zeitweise in gesonderten Lerngruppen erfolgen, wenn dies im Einzelfall pädagogisch geboten ist."

 

So beginnt der korrigierte § 12 des neuen Schulgesetzentwurfs. D.h. der in den ersten Versionen enthaltene "inhaltliche oder organisatorische" Vorbehalt ist entfallen. Das ist ein großer Schritt nach vorne.  Außerdem heißt es nun:

"Bei der Festlegung des Lernortes sind die Wünsche der Sorgeberechtigten zu berücksichtigen..." Der Satz, dass der Besuch von Sonderschulen angeordnet werden kann , solange räumliche und personelle Kapazitäten fehlen, wurde gestrichen. Auch dies ist ein richtiger Schritt, wir werden sehen, wie die Behörde dies künftig umsetzen wird.

 

 

Es bleibt jedoch dabei, dass die Integrationsklassen als solche nicht mehr im Schulgesetz stehen werden.

Hier können Sie den Schulgesetzentwurf ansehen ( http://www.hamburg.de/contentblob/1535474/data/entwurf-schulgesetz.pdf)

 

Nun kommt es ganz darauf an, wie die Integrationsklassen ausgestattet sein werden, mit welchen individuellen Hilfen jedes einzelne Kind mit Behinderung rechnen kann. Denn Integration ist nicht zum Billigtarif zu bekommen!

 

Mit den Worten der UN-Konvention:

...Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ... "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;"...