Der neue Referentenentwurf verspricht zwar mehr Integration, formuliert dabei aber wiederum Einschränkungen (finanzielle, inhaltliche und organisatorische Vorbehalte), die deutlich im Widerspruch zu Art 24 der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen stehen. Das können wir nicht akzeptieren. Daneben protestieren wir ganz entschieden gegen die Streichung von §12 Abschnitt 5, der bisher die I-Klassen im Schulgesetz verankert!
Hier können Sie unsere Stellungnahme lesen (pdf), die Sie gerne als Vorlage für Protestschreiben an die Schulbehörde benutzen können.
Hier können Sie den Referentenentwurf zum neuen Hamburgischen Schulgesetz lesen. § 12 befasst sich mit der Integration von Kindern mit Behinderung: http://www.hamburg.de/contentblob/1331972/data/schulgesetznovelle.pdf
Obwohl wir um die Probleme und Unzulänglichkeiten der I-Klassen wissen, befürchten wir vor allem, dass nach dem neuen Schulgesetzentwurf (der die Realisierung von Integration auch wieder mit Vorbehalten versieht) die Qualität des gemeinsamen Unterrichts erheblich leiden wird. Solange unseren Kindern keine inklusive Schule zur Verfügung steht, müssen wir auf dem Mindeststandard bestehen, den die jetzigen I-Klassen u.a. mit der Größe und der Ausstattung durch Doppelt- und teilweise Dreierbesetzung (LehrerIn, ErzieherIn, SonderpädagogIn) gewährleisten. Diese Mindeststandards müssen im Schulgesetz verankert sein!

