Sie sind hier: 

Aktuelles

Eltern sind gefragt!

Nach dem Scheitern des Volksentscheids für die Primarschule und für längeres gemeinsames Lernen, müssen wir uns auf die Weiterentwicklung hin zur inklusiven Schule konzentrieren, damit unsere Kinder mit Behinderung ihr Menschenrecht auf gemeinsamen Unterricht in Anspruch nehmen können.

Schalten Sie sich in die gegenwärtige Diskussion um die Ausgestaltung der Integration/Inklusion ein! Sichern Sie mit Ihrem Engagement die zukünftige Qualität des Unterrichts für Kinder mit Beeinträchtigungen in der allgemeinen Schule.

Das neue Hamburgische Schulgesetz ermöglicht allen Kindern mit Behinderung einen Zugang zur allgemeinen Schule.

Alle Eltern, die dies wünschen, können ihr Kind an einer allgemeinen Schule anmelden. Dies betrifft laut Behörde zunächst die Klassen 1 und 5. Sie können Ihr Kind an der Schule Ihrer Wahl anmelden, diese Schule wird dann mit Ihnen zusammen sehen, in welcher allgemeinen Schule Ihr Kind am besten gefördert werden kann.  Die Schulen, die bisher schon I- oder IR-Klassen hatten, sind dabei klar im Vorteil.

Dennoch bleiben noch viele offene Fragen, zum Beispiel:

Wer hilft weiter, wenn die vorgesehenen zusätzlichen Stunden für ein Kind nicht reichen? Was geschieht in Schulen, die noch keine Erfahrung mit integrativem Unterricht haben? Wie werden die notwendigen Fahrdienste organisiert? Und was ist mit der Nachmittagsbetreuung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen?

 

Nur die Eltern selbst können die qualitativ hochwertige Bildung für ihre Kinder in der gemeinsamen Schule durchsetzen - deshalb:

 

Diskutieren Sie mit!

Engagieren Sie sich!

Vertreten Sie die Rechte ihres Kindes!