Am 30.11.2011 entschied das Bundessozialgericht, dass Werkstattleistungen auch ohne Anbindung an eine WfbM budgetierbar sind; damit ist der Weg frei für den ambulanten Berufsbildungs- und Arbeitsbereich der Werkstätten, unabhängig von der Institution WfbM.
Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor, wir werden Sie weiter informieren.

