Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert bereits in der Einleitung, dass "Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang genießen sollen..." (Präambel, Buchstabe r)
und ebenso, dass "Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen den erforderlichen Schutz und die notwendige Unterstützung erhalten sollen, um es den Familien zu ermöglichen, zum vollen und gleichberechtigten Genuss der Rechte der Menschen mit Behinderungen beizutragen" (Präambel, Buchstabe x).
Dieser Unterstützung, die wir ehrenamtlich leisten, haben wir uns als Elternverein seit nunmehr über 25 Jahren verschrieben!
Machen Sie bei uns mit!
Unterstützen Sie uns!
Rufen Sie uns an!

